KRANKENKASSEN

Abrechnung Hilfsmittel Haarersatz und Präqualifizierung




Online-Seminar Präqualifizierung und Krankenkassenabrechnung = Theoriemodule in der Grundausbildung - Siehe Seminare





Diese Seminare sind grundsätzlich zu empfehlen - sowohl

für Neu-Präqualifizierungen als auch für jene, die aufbauend auf die alte Präqualifizierung der PQS-Hilfsmittel zertifiziert werden müssen.  (Die Abläufe zur alten PQ haben sich verändert - Siehe Text unten)


Der Großteil der Anträge wird falsch oder nicht vollständig ausgefüllt - das hat zur Folge, dass Präqualifizierungen abgelehnt oder lange bearbeitet werden. Die Seminarinhalte sind darauf aufgebaut, eine Präqualifizierung ohne Fehler einzureichen, um somit Kosten und Zeit zu sparen. 



Gern nehmen wir auch Rückfragen über das Kontaktformular rechts entgegen!


Beratungsanfrage

Jeder Kollege, der sich mit dem Thema "Zweithaar" neu beschäftigt, kommt an diesem Thema nicht vorbei. Neben der fachlichen Qualifikation, bedarf es leider auch Bürokratie, um das Hilfsmittel Haarersatz (Perücken, Haarverdichtungen, Haarteile) mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Es hört sich schlimmer an, als es ist. Hier ein kurzer Überblick


Grundlegende Voraussetzungen sind:


  • "Bedingte" Fachliche Voraussetzung
  • IK-Nummer (Institutionskennzeichen)
  • Präqualifizierung/Zertifizierung
  • Elektronischer Kostenvoranschlag / Verfahren Abrechnung mit Krankenkassen
  • Verträge mit Krankenkassen


Nicht mehr und nicht weniger - grundsätzlich... NUR - die fachliche Voraussetzung ist sehr stark interpretierbar.


Wir vertreten die Meinung: Wer sich ein erfolgreiches, krisensicheres, umsatzstarkes Standbein in der Zweithaarbranche aufbauen will, muss besser sein, als andere.  Perücken auf Rezept online bestellen" - geht heute alles... Perücke im Katalog bestellen, aufsetzen und ein wenig beschneiden - auch das geht... Aber nicht für uns. Der größte Wunsch eines Haarausfallbetroffenen ist, dass Haarersatz als solcher nicht erkannt wird und tragbar ist - das stellen wir mit unserem Anspruch ganz stark in Frage, wenn z  B. ein Perücken-Rohling nicht fachgerecht bearbeitet/rekonstruiert wird. 


Und genau das lernt man nicht von heute auf morgen - und man lernt sowieso nie aus in unserer Branche, da die ständig wechselnden Friseurtrends mit einer Zweithaar-Arbeit kombiniert werden müssen.


Außerdem sollten auch Rechtslagen in Betracht gezogen werden. Hier gilt es einiges zu beachten, damit keine bösen Überraschungen erlebt werden, welche hätten von Beginn an vermieden werden können...


Und hier setzen wir an: Von Anfang bis hin zur Freundschaft. Unsere Mitglieder sagen stolz, dass es so etwas, wie das Kompetenzzentrum kein zweites Mal gibt. Jeder fühlt sich wohl, ob Anfänger oder langjähriger Spezialist - gerade letzterer lernt immer noch dazu. Wir sind Wissenshüter. Und sind stolz darauf. Du bist herzlich willkommen: Ruf an, wir helfen gern: Tel. 02685 - 9868385


Hilfreiche Links / Infos in Kürze:


Beantragung IK-Nummer:

ARGE IK - Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (dguv.de)


Das Kompetenzzentrum ist Mitglied im Zertifizierungsgremium der AFP-Agentur für Präqualifizierung

afp-da.de


Kooperationspartner in Sachen elektronischer Kostenvoranschlag, Abrechnung und Finanzierung von Zweithaar

as-bremen.de

Kooperationsfolder AS-AG und Kompetenzzentrum



Die neuen PQ-Anforderungen kurz zusammengefasst im Interwiew - (Mit Klick auf das Bild zum PDF) Friseurwelt 08/2019 Kompetenzzentrum Deutscher Zweithaarprofis im Experteninterview:  Gesprächspartner sind von links: Bernd Hammer, Mitglied des Zertifizierungsgremiums bei der AfP,  (hier als Vertreter der Leistungserbringerseite Apotheken. Hautberuflich Geschäftsführer und Syndikus des Apothekerverbandes Rheinland Pfalz) Dieter Grundl, Leiter der Agentur für Präqualifizierung (Die Agentur hat Präqualifizierungen von Anfang an begleitet, seit 11 Jahren präqualifizieren sie Leistungserbringer) und Nadine Dammann-Esch (Geschäftsführende Gesellschafterin Kompetenzzentrum Deutscher Zweithaarprofis)

Nadine Dammann-Esch im Gespräch mit Bernd Hammer und Dieter Grundl

Vollständiges Interview: Expertenrunde zum aktuellen Brisanzthema „Präqualifizierung“ in der Zweithaarbranche


Wer als Zweithaaranbieter, Haarersatz auf Rezept mit den Krankenkassen abrechnen möchte, muss gewisse Voraussetzungen erfüllen. Zweithaaranbieter sind dann Leistungserbringer und müssen sich unter anderem zertifizieren lassen auf Präqualifizierung.  In der Vergangenheit haben sich die meisten Leistungserbringer aus unserer Branche von der PQS-Hilfsmittel (PQ-Stelle des VdeK – Verbandes der Ersatzkassen) präqualifizieren lassen. Diese hat Ihren Dienst diesbezüglich zum 30.04.2019 eingestellt. Das hängt unter anderem mit den neuen gesetzlichen Anforderungen des neuen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes zusammen.


Das Kompetenzzentrum Deutscher Zweithaarprofis (u. a. Mitglied im Zertifizierungsgremium der Agentur für Präqualifizierung) berief eine Expertenrunde ein, um das Thema für die Friseurkollegen zu veranschaulichen.


Dammann-Esch:  Wir beschäftigen uns heute mit dem Thema: Präqualifizierung der Gruppe: Friseurmeister. Grundsätzlich stellt sich die Frage: Wozu ist eine Präqualifizierung überhaupt notwendig?


Hammer: Die Präqualifizierung ist als übergeordnetes, strukturiertes Verfahren daraus entstanden, dass in der Hilsfmittelversorgung in der Vergangenheit jeder Kostenträger eigene Regeln aufgestellte, was er für Voraussetzungen erfüllt haben wollte, um Leistungserbringer auf seine Versicherten mit Versorgung von Hilfsmitteln „loszulassen“. Die Thematik wurde dann vor etlichen Jahren über den GKV Spitzenverband umorganisiert und neu strukturiert, so dass sich der Leistungserbinger nur noch einmal präqualifizieren lassen muss. Diese PQ entfaltet gegenüber allen Kostenträgern Ihre Wirksamkeit, jede einzelne Meldung gegenüber den Kostenträgern entfällt und führte zur erheblichen Verwaltungsvereinfachung.


Kompetenzzentrum deutscher Zweithaarprofis: Wie läuft eine Zertifizierung ab für Friseure ab, die den Vorgang das erste Mal bestreiten müssen?


Grundl: Wie bei jedem anderen Leistungserbringer gibt es die sog. Erst-PQ. Es ist ein Antrag zu für 2 Versorgungsbereiche der Gruppe Haarersatz zu stellen. Hierfür gibt der GKV-Spitzenverband einen sog. Kriterienkatalog vor, der sich nach den Versorgungsbereichen ausrichtet. Die Nachweise müssen die Antragsteller Ihrem Antrag beifügen. Dann werden von der Zertifizierungsstelle alle Dokumente geprüft. Wenn alles in Ordnung ist, wird eine Präqualifizierungsurkunde erstellt. Dies nennt sich heute „Zertifikat für die Präqualifizierung“. Bislang hieß es Präqualifizierungsbestätigung.


Was ist neu seit 01.05.2019 für die Friseure, die sich bisher über die PQS Hilfsmittel haben präqualifizieren lassen und noch eine „eigentlich“ gültige PQ von VQS-Hilfsmittel haben? 


Die PQ –Stellen wurden in der Regel 2011 vom GKV Spitzenverband benannt, so auch die PQS - Hilfsmittel des Vdeks. Das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz hat im April 2017 mit aufgenommen, dass eine PQ gesetzliche Pflicht ist. Das ist im Sozialgesetzbuch 126 SGB V festgeschrieben.


Einmal steht in diesem Gesetz: alle Leistungserbringer müssen präqualifiziert sein und 2. Alle PQ, Stellen, die auf dem Markt agieren, mussten sich akkreditieren. 23 PQ Stellen standen an dieser Schwelle, ob sie sich akkreditieren lassen, 5 sind praktisch ausgeschieden, bevor sie das Verfahren zu Ende geführt haben – darunter auch die PQS Hilfsmittel. Diese bietet das seit 30.04. 2019 nicht mehr an. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass ab 01.05.2019 nur noch akkreditierte Stellen Zertifizierungen ausstellen dürfen – mit dem DAkkS-Logo. Von den 18 verbliebenen Stellen haben 15 jetzt eine Akkreditierung erreicht. D. h., diejenigen, die bei einer heute nicht mehr akkreditierten PQ-Stelle waren, müssen sich neu orientieren. Das muss man jetzt nicht Hals über Kopf machen. Grundsätzlich sind die ausgestellten PQ-Bescheinigungen gültig, die über den 01.05.2019 hinausgehen.


ABER


Es gibt eine Regelung, die die DAkkS getroffen hat: Alle Leistungserbringer (Zweithaaranbieter), die eine gültige PQ besitzen, müssen in der Zeit von April 19 bis April 21 überwacht werden und bekommen ein Zertifikat mit DAkkS Logo. Ab Mai 21 nicht mehr. Dann werden alle Zertifizierungen, die nicht auf ein Zertifikat mit Dakks Logo umgestellt sind, Ihre Gültigkeit verlieren.

 

Die Umstellung auf das neue Zertifikat obliegt einer Überwachung. Der Gesetzgeber verlangt, dass von April 19 bis April 21 alle Bestandskunden auf das neue Zertifikat umgestellt werden. Das löst der Leistungserbringer nicht aus, sondern das macht seine PQ – Stelle. Und wenn er jetzt keine akkreditierte PQ-Stelle mehr hat, dann muss er sich erst einmal eine neue suchen, damit er überhaupt in dieses Verfahren der Überwachung kommt. Und dafür haben wir jetzt als Afp z. B. angeboten,  Leistungserbringern zu  helfen, in dem wir eine kostenfreie Datenübernahme ihrer bestehenden PQ-Bestätigung durchführen. Kostenfrei heißt, man sendet uns das bisherige Zertifikat und muss allerdings alle bisherigen Dokumente beifügen, weil wir als neue übernehmende Stelle sind verantwortlich dafür, dass alles den Anforderungen entspricht. Alle Dokumente müssen von uns noch einmal geprüft werden.


Und wenn sie dann übernommen sind, sind die Leistungerbringer im Modus der Überwachung. Alle Präqualifizierungen, welche innerhalb April 19 bis April 21 ablaufen, mit einem Folgeantrag ergänzt werden. Der Leistungserbringer erstellt dann gleich einen Folgeantrag für das Zertifikat. Der Folgeantrag hat dann wieder eine Gültigkeit von 5 Jahren. Grundsätzlich wird  jeder im Modus von 20 Monaten überwacht. Auch in den Folgepräqualifizierungen.


Dammann-Esch: Es hört sich jetzt auf den ersten Blick etwas kompliziert an. Wenn man das aber alles einmal durchlaufen hat, ist es halb so schlimm. Zusammenfasst übernehmen Sie bestehende Präqualifizierungen als Antrag auf Übernahme. Wenn etwas fehlt, melden Sie sich?


Grundl: Die Datenübernahme ist eigentlich nichts anderes, als ein Erstantrag. Wir übernehmen alle Daten und bestätigen mit einem Zertifikat, was aber die Laufzeit nicht verlängert. Für den Folgenantrag informieren wir 6-7 Monate vorher. Die Gültigkeit schließt vom Datum her an das Ablaufdatum an. Es darf keine Versorgungslücke entstehen. Wir dürfen vordatieren, damit ausreichend Zeit ist, um Anträge zu prüfen. Zur Überwachung melden wir uns ebenso schriftlich. Bestimmte Dokumente müssen noch einmal eingereicht werden und Grunddaten werden abgefragt. Also relativ unkompliziert.


Dammann-Esch: Es besteht keine Begehungspflicht der Salons seitens der PQ-Stellen?


Grundl: Die Berufsgruppe Friseurmeister ist da außen vor. Die Begehung ist abhängig von verschiedenen Versorgungsbereichen. Begangen werden Versorgungsbereich, die hauptsächlich im Sanitätsfachhandel oder Orthopädiebereich zu finden sind.

Kompetenzzentrum Deutscher Zweithaarprofis: Wir Friseure haben also Glück, dass das nicht so aufwendig ist und die Kostenstruktur hält sich somit also flach. Nach Prüfung unsererseits handhabt das  jede PQ-Stelle anders. Herr Hammer, sowohl wir als auch Sie, sind als Leitungserbringervertreter Mitglied im Zertifzierungsgremium der Agentur für Präqualifizierung. Erklären Sie bitte noch einmal kurz, wozu das Gremium notwendig ist:


Hammer: Das Zertifizierungsgremium ist als Solches von der Deutschen Akrreditierungsstelle her vorgeschrieben, um die Unabhängigkeit zu überwachen. Der Vorteil von uns als Leistungserbringervertreter ist zum einen, dass wir sehr frühzeitig wissen, was für nächste Herausforderungen auf unseren Berufsstand zukommen und auf der andere Seite, bei der ein oder anderen Stelle mal zu schauen, wie man das im Sinne der Vorschrift, aber auch praktikabel für den Leistungserbringer umsetzen kann.

Grundl: Das Zertifizierungsgremium ist ein sogenannter Mechanismus zur Sicherstellung der Unabhängigkeit und Neutralität der Präqualifizierungsstelle. Es wird überwacht, dass wir alle Leistungserbringer gleich behandeln. Wir müssen jeden nach den gleichen Regeln bedienen. Das schreibt die Norm. Eingeladen in das Gremium werden sog. interessierte Kreise, dazu zählen Sie als Leistungserbringervertreter. Könnte aber auch die DAkkS oder GKV-Spitzenverband selbst, Krankenkassenvertreter oder Patienten sein. Unsere Mitarbeiter sind z. B. auch ein interessierter Kreis. Also haben wir auch hier Vertreter in unserem Gremium


Angemerkt sei, dass eine Präqualifizierungsstelle ausschließlich informierend und nicht beratend tätig sein darf. Für Fragen kann das Kompetenzzentrum Deutscher Zweithaarprofis kontaktiert werden unter:

Tel. 02685 – 9868385, info@kompetenzzentrum-deutscher-zweithaarprofis.de oder www.kompetenzzentrum-deutscher-zweithaarprofis.de



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